In Beratungsgesprächen taucht der iSFP-Bonus regelmäßig als Randnotiz auf: „Da gibt es noch fünf Prozent extra, wenn ein Sanierungsfahrplan vorliegt." Was in der Kurzformel fehlt, ist die Gegenseite der Rechnung. Der individuelle Sanierungsfahrplan kostet Zeit und Geld, und er lohnt sich nur dort, wo das geplante Fördervolumen groß genug ist, um diese Kosten durch den Bonus zu übertreffen.
Wie der Bonus funktioniert
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Einzelmaßnahmen mit einem Basissatz. Wer zusätzlich einen individuellen Sanierungsfahrplan vorlegt und die Maßnahmen in der dort empfohlenen Reihenfolge umsetzt, erhält auf jede dieser Maßnahmen fünf Prozentpunkte obendrauf. Drei Bedingungen müssen dabei erfüllt sein:
- Reihenfolge vorab. Der iSFP muss vor der Antragstellung vorliegen. Eine rückwirkende Anrechnung auf bereits beantragte Maßnahmen ist ausgeschlossen.
- Zugelassener Energieberater. Den Fahrplan darf nur ein Energieeffizienz-Experte aus der offiziellen Expertenliste erstellen. Das verursacht Kosten, die ihrerseits förderfähig sind.
- Maßnahmensequenz einhalten. Der Bonus gilt für Maßnahmen, die der im iSFP empfohlenen Abfolge folgen. Wer die Reihenfolge ändert, riskiert den Bonus für nachfolgende Schritte.
Fünf Prozentpunkte klingen gering. Auf 60.000 Euro Fördervolumen sind es 3.000 Euro, die sonst liegen bleiben.
Modellrechnung
Einfamilienhaus, Baujahr 1970, Gesamtfördervolumen der geplanten Einzelmaßnahmen 60.000 Euro. Zwei Szenarien: Antrag ohne iSFP, Antrag mit iSFP. Beträge gerundet und illustrativ.
| Position | Ohne iSFP | Mit iSFP |
|---|---|---|
| Basisförderung (15 % auf förderfähige Kosten)60.000 × 15 % | 9.000 € | 9.000 € |
| iSFP-Bonus (5 % zusätzlich)60.000 × 5 % | 0 € | 3.000 € |
| Gesamtförderung | 9.000 € | 12.000 € |
| Kosten iSFP-Erstellung | 0 € | 1.500 € |
| Nettoförderung nach iSFP-KostenGesamtförderung − Kosten iSFP-Erstellung | 9.000 € | 10.500 € |
Das förderfähige Gesamtvolumen der Einzelmaßnahmen beträgt 60.000 Euro. Der Basisfördersatz der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) ist mit 15 % angesetzt. Individuelle Boni (z. B. Einkommensbonus) bleiben unberücksichtigt.
Die Kosten für die iSFP-Erstellung durch einen zugelassenen Energieberater sind mit 1.500 Euro angesetzt. Der Betrag ist selbst förderfähig (bis zu 50 % über BEG-Beratungsförderung). In der Modellrechnung ist er zu Gunsten einer konservativen Darstellung nicht gegengerechnet.
Der iSFP-Bonus gilt je Einzelmaßnahme und setzt voraus, dass der Sanierungsfahrplan vor Antragstellung vorliegt und die Maßnahmen in der dort empfohlenen Reihenfolge umgesetzt werden. Eine rückwirkende Anrechnung ist nicht möglich.
Die Nettoförderung ist keine Aussage über Amortisation oder Verkehrswert. Ob der iSFP sich lohnt, hängt vom konkreten Fördervolumen ab: Je geringer die geplanten Investitionen, desto geringer der absolute Bonus-Effekt.
Konsequenz für die Planung
Der iSFP-Bonus ist kein genereller Effizienzgewinn, sondern ein Schwellenwert-Instrument. Wer wenige und kleine Maßnahmen plant, holt mit dem Bonus weniger heraus, als der Fahrplan kostet. Wer mehrere Maßnahmen in den nächsten Jahren bündeln kann, profitiert überproportional: Der Bonus greift auf jede einzelne Maßnahme, die Erstellungskosten für den Fahrplan fallen einmalig an. Belastbare Daten zum Gebäude sind dabei die Voraussetzung für jeden sinnvollen Fahrplan. Wer die tatsächlichen Bauteilzustände kennt, kann die Maßnahmensequenz und das förderfähige Volumen verlässlich beziffern, bevor die erste Förderentscheidung getroffen wird.
Wir prüfen gemeinsam, ob der iSFP-Bonus für Ihr Objekt rechnet.
Teilen Sie uns kurz mit, welche Maßnahmen Sie in den nächsten Jahren planen. Wir schätzen das förderfähige Volumen ein und sagen Ihnen, ob ein iSFP den Aufwand lohnt, bevor Sie einen Energieberater beauftragen. Kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Gespräch vereinbaren